AGB
1. Kompetenzregelung
Die Doula übt eine unterstützende Funktion rund um Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett oder auch rund um einen Schwangerschaftsabbruch aus. Sie begleitet in einem emotional, physisch und informativen Rahmen, hat jedoch weder eine therapeutische noch eine medizinische Funktion. Die Doula übernimmt keine Verantwortung bzw. Haftung für medizinische Aspekte und Entscheidungen und deren Folgen. Sie kann dafür weder mittelbar noch unmittelbar haftbar gemacht werden. Die diesbezügliche Verantwortung liegt allein beim medizinisch betreuenden Fachpersonal der jeweiligen Institution oder bei einer Beleghebamme. Die Doula übernimmt keine Verantwortung für den Verlauf und die Art der Geburt. Sie ist keine medizinische Fachkraft und ersetzt nicht die Dienste der Ärzt*innen oder Hebammen.
2. Vertraulichkeit
Die Doula untersteht der Schweigepflicht. Die Doula verpflichtet sich zur Vertraulichkeit aller persönlichen Informationen, die während der Begleitung bekannt gegeben oder bekannt werden.
3. Leistungen
Die Dienstleistung der Doula wird auf die Bedürfnisse der werdenden Eltern abgestimmt und in einer individuellen Offerte angeboten. Bei einer Zusage wird der Vertrag für beide Vertragsparteien verbindlich. Die Doula bietet die gemäss Vertrag festgehaltenen Leistungen.
4. Pflichten der Auftraggebenden
Die werdenden Eltern stellen für die Begleitung relevante Informationen zur Verfügung und informieren die Doula über Veränderungen im Geburtsplan oder medizinischer Entscheidungen. Sie kommunizieren ihre Erwartungen und Wünsche in Bezug auf die Begleitung offen.
5. Backup-Doula
Die Doula arbeitet nach Möglichkeit mit einer Backup-Doula zusammen. Die Backup-Doula ersetzt die Doula, falls sie einzelne Tage der Pikettzeit nicht abdecken kann sowie bei Krankheit und Unfall. Wenn bereits bei Vertragsbeginn fixe Tage feststehen, werden diese den Eltern mitgeteilt und die Angaben der Backup-Doula bekannt gegeben. Gerne können die werdenden Eltern die Backup-Doula auch persönlich kennenlernen. Sind die Eltern mit der Backup-Doula einverstanden, wird die Doula die entsprechenden Gesprächsunterlagen der Eltern vertraulich an die Backup-Doula übergeben. Die Doula regelt die entsprechende Beitragszahlung der Backup-Doula. Die Eltern haben die Möglichkeit, auf eine Backup-Doula zu verzichten.
6. Zahlungsbedingungen
Das Erstgespräch à 30min wird für 65 CHF in Rechnung, auch wenn daraus keine Begleitung resultiert.
Nach Abschluss des Vertrages wird ein Teilbetrag gemäss Offerte fällig und ist netto innert 10 Tagen auf das in der Rechnung bekanntgegebene Konto einzuzahlen. Der erste Teilbetrag setzt sich aus den Kosten für das Erstgespräch, die vereinbarten pränatalen Coachinggespräche und der Rufbereitschaft in Form von Pikettgeld zusammen. Die zweite Rate wird durch die Doula nach Abschluss der Begleitung in Rechnung gestellt und ist netto innert 30 Tagen auf dasselbe Konto zu überweisen. Sie umfasst die Geburtspauschale und die postpartalen Begleittreffen.
Später vereinbarte Leistungen werden separat in Rechnung gestellt.
Alle vereinbarten Termine müssen bei Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ansonsten wird der Betrag zu 100% in Rechnung gestellt.
7. Vertragsbeendigung oder Nichterfüllen des Vertrages
7.1. Vertragsende
Der Vertrag endet ohne besondere Mitteilung bei vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen durch die Doula, spätestens jedoch 6 Monate nach der Geburt. Die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung durch die Eltern bleibt davon unberührt.
7.2. Vertragsbeendigung seitens der Eltern
Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Bei angetretener Begleitung wird der bereits geleistete Teilbetrag für das Erstgespräch und die pränatalen Coachinggesprächen nicht zurückerstattet.
Wird der Vertrag mehr als 2 Monate vor Beginn einer vereinbarten Pikettzeit wieder aufgelöst, wird 50% des vertraglich vereinbarten Pikettgeldes zurückerstattet. Bei Vertragsauflösung weniger als 2 Monate vor Pikettbeginn wird das Pikettgeld nicht zurückerstattet.
Bei Kündigung des Vertrages nach Beginn der Pikettzeit muss die gesamte Pikettzeit inklusiv 50% der vertraglich vereinbarten Geburtspauschale bezahlt werden.
6.3. Nichterfüllen des Vertrages seitens der Eltern
Falls die Doula von den Eltern für die Geburt nicht aufgeboten wird oder die Geburtsbetreuung durch die Doula wegen einer Früh- oder Sturzgeburt nicht zustande kommt, ist pauschal CHF 400.- zuzüglicher allfälliger Aufwendungen geschuldet.
6.4. Nichterfüllen des Vertrages seitens der Doula
Kann die Doula aus berechtigten Gründen (namentlich wegen Krankheit/Unfall) die Geburtsbegleitung nicht oder nicht vollständig erbringen und auch keine Stellvertretung aufbieten, werden nur die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.
7. Datenschutz
Das Erstgespräch findet per Zoom, MS Teams, Facetime oder einer Videocall-Funktion einer anderen App statt. Dabei gelten die AGBs und Datenschutzregeln der entsprechenden Anbieter und Plattformen. Dasselbe gilt für Online-Coachings oder den von der Doula per Link oder QR Codes geteilten Informationen und Videos.
Mit Unterzeichnung des Vertrages erklären sich die Eltern einverstanden, dass die Doula ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummern und E-Mailadresse sowie ihre persönlichen Notizen während der Gespräche und der Geburt in schriftlicher Form für die Erfüllung des Auftrages festhält.
Für die Webseite www.zimmerbergdoulas.ch gelten die auf der Webseite unter der Datenschutzerklärung festgehaltenen Richtlinien.
8. Diverses
8.1. Antwortzeit
Die Doula ist für die Eltern werktags zwischen 8 Uhr und 18 Uhr erreichbar. Sie behält sich das Recht vor, in nicht dringenden Fällen innerhalb von 48h zu antworten.
Es ist wünschenswert, dass die Eltern die Doula frühzeitig über Vorkommnisse oder Veränderungen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Geburt informieren. Dies kann mittels Nachricht oder Anruf geschehen.
8.2. Pikettzeit
In der Pikettzeit ist die Doula für die Eltern während 24 Stunden erreichbar. Sobald die Geburt beginnt, melden sich die werdenden Eltern telefonisch bei der Doula.
8.3. Transport
Die Eltern sind für den Transport an den Geburtsort zuständig. Die Doula übernimmt keinen Transport.
8.4. Lange Geburtsdauer
Wird eine Einleitung notwendig, welche sich über mehrere Stunden bis Tage erstreckt, wird die Doula in Absprache mit den werdenden Eltern, nicht die gesamte Zeit bei der gebärenden Person verbringen. Bei einer Geburtsdauer über 20 Stunden behält sich die Doula das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Backup-Doula (falls geplant) als Ablösung zu rufen und / oder eine Ruhepause einzulegen.
8.5. Unvorhergesehenes
Sollte der Doula bei einem sekundären Kaiserschnitt der Zutritt in den Operationssaal nicht gewährt werden, bedeutet dies nicht ein Versäumnis der Geburt seitens der Doula und auch keine Preisreduktion.
Sollte bei einer Hausgeburt die Hebamme noch nicht erschienen sein und die Geburt kurz bevorstehen oder durch einen schnellen Fortschritt der Geburt ein Transport an den Geburtsort nicht mehr möglich sein, behält sich die Doula das Recht vor, die Ambulanz zu informieren.
8.6. Ausschluss
Die Doula begleitet keine Alleingeburt (d.h. wenn keine Anwesenheit einer Hebamme geplant ist).
8.7. Verwendung / Nutzungsbewilligung geteilte Dateien
Sämtliche von uns erstellten und geteilten Dokumente, Präsentationen, Videos und Audios sind unseren Klient*innen vorbehalten und ausschliesslich zum privaten Gebrauch bestimmt. Das Weitergeben an Dritte wird ausdrücklich untersagt.
8.8. Hinweis
Mit Zusage der Offerte erklären sich die Eltern mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
9. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrag ist der Gerichtsstand Horgen (Kanton Zürich) ausschliesslicher Gerichtsstand.
Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss internationaler Übereinkommen, soweit dies zulässig und möglich ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Doula Anja Rathmann und Doula Tanja Cioria, Stand 02.10.2024.